Ein Gutachten ist von der sogenannten gutachtlichen (gutachterlichen) Stellungnahme abzugrenzen. Oft wird eine gutachterliche Stellungnahme sprachlich im Geschäftsverkehr mit Gutachten vermengt.
Im Gegensatz zu einem Gutachten konzentriert sich eine gutachtliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung. Die gutachterliche Stellungnahme muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren. Man kann sich bei einer gutachtlichen Stellungnahme - in mündlicher oder schriftlicher Aussage - auf bereits vorliegende Untersuchungen beziehen, ohne diese im Detail prüfen zu müssen.
Beispiele:
Eine Druckproduktion wurde nicht zur Zufriedenheit durchgeführt - Die Farbe wurde reklamiert. Die gedruckte Farbe war nicht der Pantone-Vorgabe entsprechend.
Lösung: Eine gutachterliche Stellungnahme wurde ausgefertigt in der die Farbe des Pantone-Farbfächers der gedruckten Farbe gegenüber gestellt wurde. Die Farbabweichung war dermassen hoch, dass eine Neuproduktion angezeigt war. Innerhalb von nur wenigen Tagen war für den Auftraggeber eine Klarheit für seine weitere Vorgangsweise geschaffen.