Unterschiedlicher Meinung zu sein, ist kein Makel. Mancher Disput entsteht nur durch das Aufbauen von Emotionen. Vielleicht ist man unterschiedlicher Meinung, nur weil die “Branchenüblichkeit” oder so manche Toleranzen nicht erklärt werden können. Dadurch ist manchmal eine sachliche Gesprächsbasis für die Partner nicht mehr gegeben.
Bei unterschiedlichen Meinungen sollten sich Vertragspartner auf einen Sachverständigen einigen.
Eine Vereinbarung, dass sich beide Partner den Schlussfolgerungen des SV anschließen, erleichert das Verfahren erheblich. Die Kosten für den Sachverständigen können sich die Vertragspartner teilen!
Das bedeutet: Ich werde kontaktiert, und wir vereinbaren einen Termin. An diesem Termin nehmen beide Geschäftspartner teil. Im Konsens wird ein Gutachtensauftrag erstellt. Anschließend erhebe ich die Fakten (Befundaufnahme) und erstelle danach ein Privat-Gutachten. Bei Bedarf führe ich selbst oder ein unabhängiges Institut Messungen (Farbdichte, Festigkeiten, Toleranzen usw.) durch.